Arbeitnehmerdatenschutz – Wer schützt eigentlich die Arbeitgeber?

digitale GeschŠftswelt

Spätestens seit den Datenskandalen um die Deutsche Bahn, die Deutsche Bank und die Deutsche Telekom ist der Arbeitnehmerdatenschutz in aller Munde und wird heftig in der Online- und Offline-Welt diskutiert.

Zu Recht, wie ich finde.

Denn schließlich gehört die informatorische Selbstbestimmung zu den Grundrechten eines jeden Bürgers. Und es ist absolut inakzeptabel, dass ohne Wissen und Einverständnis des Mitarbeiters, des Aufsichtsratsmitglieds oder des einzelnen Managers Erkundigungen eingeholt, Datenbestände ausgewertet oder gar Videoüberwachungen durchgeführt werden.

Soweit die eine Seite dieser Medaille.

Aber wer nimmt eigentlich die Interessen des Unternehmens wahr? Wie kann das Unternehmen sich gegen

In allen Diskussionen rund um die Skandale der letzten Monate ist nicht berücksichtigt worden, dass der “umgekehrte  Schadensfall” fast  jeden Tag eintritt.

Aktuelle Meldungen zu Mobbing, Wirtschaftskriminalität oder Industriespionage beweisen, dass es eine ganze Reihe von Vorkommnissen gibt, die das Informationsinteresse des Unternehmens rechtfertigen und unterstützen.

Und wofür steht denn in diesem Zusammenhang der Begriff des “Unternehmens” wirklich?

Das Unternehmen ist zu einem Großteil repräsentiert durch die einzelnen Mitarbeiter und Führungskräfte.

Gerade diese Menschen bedürfen des Schutzes vor Bedrohung, Missbrauch und anderem Fehlverhalten von Individuen. Im Interesse der gesamten Belegschaft, seiner Kunden und seiner Anteilseigner.

Die absolute Sicherheit gibt es – ähnlich wie in der seit 11.  September 2001 diskutierten Terror-Thematik – auch für Unternehmen und Institutionen nicht. Und wir sollten uns davor hüten, eine Kultur des “Misstrauen-Vorschusses” zu propagieren.

In Zeiten zunehmender Technisierung, schnellem Informationsaustausch und kurzer Entscheidungswege erhalten neue Mitarbeiter und Führungskräfte jedoch in sehr kurzer Zeit bereits Zugang zu wichtigen Systemen, Prozessen und Informationen. Insofern kommt dem Einsatz berechtigter Präventionsmaßnahmen auch im Zusammenhang mit der Einstellung neuer Mitarbeiter eine immer größere Bedeutung zu.

Unternehmen in den U.S.A. und in Großbritannien setzen schon seit vielen Jahren entsprechende Tools für das Pre-Employment Screening nicht nur bei der Besetzung von Führungspositionen ein.

Und auch in Deutschland sind Unternehmen zunehmend sensibilisiert und starten erste Versuche durch Nutzung des Internets für die Analyse von Hintergrundinformationen zu Bewerbern. Die Online-Reputation stellt aber nur einen verschwindend kleinen Teil der Wirklichkeit dar und besitzt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Nur professionelle Background-Checks helfen hier weiter und beseitigen das Informationsdefizit von Unternehmen zum Schutz aller Beteiligten.

Wichtig dabei: Nur mit dem Einverständnis des Bewerbers und in einem für alle Beteiligten transparenten Prozess kann und darf die Eignung und Integrität des Kandidaten überprüft werden. Damit wird die “Grauzone” von Machenschaften der Vergangenheit aufgelöst und beide Seiten der Medaille sind für alle Beteiligten klar erkennbar.

Detlev Weise 12.1.2010

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